Taxiruf Lüdtke GmbH
Rathausring 1
26849 Filsum
+49 (04957)912291
Geschäftsführung:
Ingmar Lüdtke, Gunda Lüdtke
info (at) taxiruf-filsum.de
StNr.: 60/202/05685
Registernummer: HRB 203391
Amtsgericht Aurich
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Taxiruf Lüdtke GmbH, Rathausring 1, 26849 Filsum (nachfolgend Taxiruf Lüdtke genannt)
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Taxiruf Lüdtke und den Kunden der von Taxiruf
Lüdtke angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten
aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB
wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Firma Taxiruf Lüdtke deutlich
sichtbar ausgehängt. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei
Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle
Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn
Taxiruf Lüdtke sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die
Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. Taxiruf Lüdtke nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den
aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet
veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Taxiruf Lüdtke entweder
diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird.
Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt
sein, behält sich Taxiruf Lüdtke den Rücktritt vor.
2. Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen,
Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen
Taxiruf Lüdtke Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass
zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann.
Anderenfalls haftet der Kunde für Taxiruf Lüdtke entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen
können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter
Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Taxiruf Lüdtke die genauen Flugdaten,
insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum
Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt Taxiruf Lüdtke die geänderte
Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für Taxiruf Lüdtke zumutbar und möglich, sich rechtzeitig
über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen,
fallen folgende Stornogebühren an: a. bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25% b. bis 2
Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% c. weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten
Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen
Beförderungsentgeltes. Taxiruf Lüdtke behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren
vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten
Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen der Stornogebühren
gelten in Folgefällen trotzdem.
§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher
Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch
Taxiruf Lüdtke im Internet veröffentlichten und in den Geschäftsräumen einsehbaren aktuellen
Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Taxiruf Lüdtke berechtigt, den Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des
Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht
gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie
für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher
minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter
Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche
minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden
und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen
gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für
sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Taxiruf Lüdtke freigestellt. Die Kunden haben auf
besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder
Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf
Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen
Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist Taxiruf Lüdtke die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der
Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Taxiruf Lüdtke natürlich gern bei der
sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist
oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen
werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher
Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das
ausdrückliche Einverständnis von Taxiruf Lüdtke untersagt.
6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Taxiruf Lüdtke dieses nur auf
ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei
Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von
Taxiruf Lüdtke in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes
am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung,
ist dies Taxiruf Lüdtke direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des
Schadens mitzuteilen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen
davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. Kreditkarten werden als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Taxiruf Lüdtke behält sich vor die Bearbeitungsund
Portogebühren bei Rechnungskunden abzurechnen. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Taxiruf Lüdtke über den Betrag unbeschränkt verfügen kann.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Taxiruf Lüdtke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%
p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls Taxiruf Lüdtke nachweisbar ein höherer Verzugsschaden
entstanden ist, ist Taxiruf Lüdtke berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
5. Taxiruf Lüdtke steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an
überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Taxiruf
Lüdtke ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Taxiruf Lüdtke ist berechtigt, gepfändete
Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis
zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu
verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist Taxiruf
Lüdtke berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu erheben.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des
Transportes durch Taxiruf Lüdtke in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser
Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Taxiruf Lüdtke
transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer
Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher
Verschleiß zu betrachten.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung
durch Taxiruf Lüdtke gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Taxiruf
Lüdtke umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem
eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser
Genuss durch Taxiruf Lüdtke gestattet wurde.
5. Taxiruf Lüdtke haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am
Fahrziel entstehen, nur, wenn
(1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen Taxiruf Lüdtke und dem
Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und
(2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel,
Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt
insbesondere bei Flughafenfahrten.
Taxiruf Lüdtke haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt
hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat.
Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit
verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich
ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend
gemacht werden.
7. Die Haftung von Taxiruf Lüdtke für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist
auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig durch Taxiruf Lüdtke verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sachoder
Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von
Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden., welche, aus gesundheitlichen
oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Taxiruf Lüdtke oder dritten Personen entstehen. Dies
gilt ins besondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz,
mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird
Taxiruf Lüdtke neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend
machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht . Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 26849 Filsum.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 26789 Leer.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung
ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke
besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck
des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt
gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem
Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein
dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist
oder Termin) als vereinbart gelten.